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   BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvR 2806/95   

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https://dejure.org/1996,7939
BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvR 2806/95 (https://dejure.org/1996,7939)
BVerfG, Entscheidung vom 21.05.1996 - 2 BvR 2806/95 (https://dejure.org/1996,7939)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Mai 1996 - 2 BvR 2806/95 (https://dejure.org/1996,7939)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 51 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvR 2806/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 83, 24 [35]).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvR 2806/95
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur dann feststellen, daß ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt (vgl. BVerfGE 22, 267 [274]; 88, 366 [375 f.]).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvR 2806/95
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur dann feststellen, daß ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt (vgl. BVerfGE 22, 267 [274]; 88, 366 [375 f.]).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvR 2806/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 83, 24 [35]).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvR 2806/95
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozeßgrundrecht sicherstellen, daß die vom Fachgericht zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (vgl. BVerfGE 60, 247 [249]; 70, 215 [218]).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvR 2806/95
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozeßgrundrecht sicherstellen, daß die vom Fachgericht zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (vgl. BVerfGE 60, 247 [249]; 70, 215 [218]).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.2005 - 13 S 951/04

    Unzulässige Doppelehe eines Ausländers entfaltet zu seinem Gunsten keine

    Ungeachtet der Frage, ob das Verwaltungsgericht dieses Vorbringen des Klägers in seine Erwägungen einbezogen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.5.1996 - 2 BvR 2806/95 -, AuAS 1997, 211; Beschluss vom 10.7.1997 - 2 BvR 1291/96 -, NVwZ-Beilage 1998, 9; BVerwG, Beschluss vom 1.10.1993 - 6 P 7/91 -, NVwZ-RR 1994, 298 und Urteil vom 21.11.1989 - 9 C 53.89 -, InfAuslR 1990, 99), liegt der gerügte Gehörsverstoß jedenfalls deshalb nicht vor, weil es an der weiteren Voraussetzung des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO fehlt, dass es sich um einen Verfahrensmangel handelt, "auf dem die Entscheidung beruhen kann".
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